Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://login.bsh.de/fachverfahren/ veröffentlichte Webseite.

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ist bemüht, seine Webseite https://login.bsh.de barrierefrei zugänglich zu gestalten. Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurden.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 08.09.2025 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Die Funktionsbuttons sind nicht per Tastatur nutzbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 08.09.2025 erstellt. Mindestens einmal pro Jahr wird eine Überprüfung und Aktualisierung durchgeführt.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen kontaktieren Sie bitte:

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
E-Mail: barrierefrei@bsh.de

Sie können uns Ihre Nachricht auch über das Formular "Barriere melden" senden. Dieses Formular finden Sie unten, am Ende jeder Webseite.

Schlichtungsverfahren

Sie sind der Ansicht, dass:

  • Sie keine zufriedenstellenden Antworten durch die oben genannten Kontaktmöglichkeiten erhalten haben oder
  • Sie benachteiligt sind, weil https://login.bsh.de nicht ausreichend barrierefrei gestaltet ist?

Dann können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen. Diesen Antrag finden Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de
Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Verfahren und zur Antragstellung finden Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de